Trotz Vorschrift unterbleiben Brandschutzunterweisungen
In der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 wird vorgeschrieben dass von jedem Arbeitgeber jedes Jahr mit allen Betriebsangehörigen eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden muss. Dennoch wird die Maßnahme von vielen Arbeitgebern unterlassen. Insbesondere in kleinen und mittelgroßen Unternehmen, wird die Brandschutzschulung oft aus Unwissenheit nicht durchgeführt.
Der Wert des im Brandschutz geschulten Personals ist nicht zu unterschätzen. Brände können nicht in jedem Fall verhindert werden, doch das Ausmaß des Schadens kann durch qualifizierte Mitarbeiter mit entsprechendem Risikobewusstsein deutlich verringernd werden. Der Arbeitgeber geht zudem durch die Unterlassung der Schulung ein hohes versicherungs- und strafrechtliches Risiko ein.
Brandschutzschulungen sind Chefsache
Seit Inkrafttreten der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2. (Technische Regeln für Maßnahmen gegen Brände an Arbeitsstätten) im November 2012 ist die jährliche Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten sowie die Ausbildung von fünf Prozent der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern gesetzlich vorgeschrieben. Die Brandschutzunterweisung muss zudem jährlich wiederholt und dokumentiert werden.
Brandschutz sollte daher grundsätzlich zur Chefsache erhoben werden. Schließlich steht nach einem Großbrand, trotz versicherter Sachwerte, oftmals nicht weniger als die Existenz des gesamten Unternehmens auf dem Spiel. Stillstände, der Verlust von Daten oder Produktionsausfälle führen in vielen Fällen zur Insolvenz.
Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach. Wir bieten Brandschutzunterweisungen sowie die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, auch als InHouse-Schulung, an.
Angebot
1. Brandschutzunterweisung (bis max. 20 Personen), In-House Schulung, gem. ASR A2.2
Theorie – Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Grundlagen der Verbrennung, Brandschutzordnung, Alarmierung, Brandschutzeinrichtungen, Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Brandklassen A,B,C,D und F, Löschmittel, Gefahren durch Brände usw.
Praktische Löschübung mit Übungsfeuerlöschern – Wasser
Dauer ca. 1 Stunden
2. Brandschutzhelferausbildung gem. ASR A2.2 und DGUV-I 205-023,
Einzel-oder Gruppenschulung, In-House möglich
Theorie und Praxis
Dauer ca. 3-4 Stunden
Wir gehen auf Ihre Wünsche ein. Fragen Sie uns nach ein individuelles Angebot.
Herr Rau 01577-1968153 oder info@brandschutz-goetz-rau.de